Ich biete Ihnen kompetente kirchenrechtliche Beratung in allen kirchenrechtlichen Fachgebieten und vertrete Sie anwaltlich in kirchlichen Ehenichtigkeits-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Dafür können Sie auf meine kanonistsiche Expertise und meine langjährige Berufserfahrung in Pastoral, Verwaltung und kirchlicher Rechtsprechung (seit 1996) zurückgreifen.
Mein Werdegang:
Nach meinem Theologiestudium in München (Dipl. Theol.Univ.) wurde ich 1995 mit einer Arbeit im kirchlichen Strafrecht ("Rechtsschutzmöglichkeiten in einem außergerichtlichen Strafverfahren") zum Lizentiaten des kanonischen Rechts (Lic.iur.can.) promoviert. Neben Tätigkeiten in der Pfarrseelsorge (als Pastoralreferent), im Religionsunterricht, in der Religionslehrerausbildung (Betreuung des Fernstudiums "Kath. Religionslehrer an Grund,- Haupt,- Mittel- und Förderschulen in Bayern" der Domschule Würzburg), in der Verwaltung (Mitarbeit in der Abteilung Recht des B. Ordinariates Regensburg 2022-2024) bin ich seit 1996 als Ehebandverteidiger und Vernehmungsrichter, aktuell am Bischöflichen Konsistorium Regensburg, tätig. Seit 2014 bin ich sukzessive durch generelle Zulassungen an den Erz-)Bischöflichen Offizialaten der Kirchenprovinz Bamberg, am Bischöflichen Offizialat Fulda, am Bischöflichen Konsistorium Passau, am Konsistorium des Erzbistums Berlin, am Bischöflichen Konsistorium Augsburg, am Bischöflichen Offizialat Rottenburg und am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg i.B. als kirchlicher Anwalt in nebenberuflicher Tätigkeit approbiert.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.